Nur Vereinsmitglieder dürfen von unseren Skiübungsleitern ausgebildet werden bzw. von unseren Tourenführern auf Touren mitgenommen werden.
Hier Informationen vom BSV zur neuen DOSB-Lizenz, bzw. zur Aus-/Fort- und Weiterbildung:
Link des Bayerischen Skiverbandes (sehr gute Darstellung bezüglich DOSB-Lizenz mit allen Infos).
Link des SV Inngau (Ausbildungsangebot vom SVI)
Übungsleiterfreibetrag:
Seit 2021 ist der Übungsleiterfreibetrag 3.000.- €.
Am 01.03.2020 löste die DOSB-Lizenz die bisheriger BLSV Lizenz ab.
Es gibt nur mehr 1 Lizenz, egal welche Ausbildungsstufe man erreicht hat.
(Trainer C, B, und/oder A )
Die DOSB-Lizenzen werden vom DSV-Card und Lizenzservice ausgestellt. Zur Beantragung der DSV-Card und-/oder der DOSB-Lizenz könnt ihr das Online-Formular nutzen:
https://www.deutscherskiverband.de/ausbildung_dsv-card_lizenz_antrag_de.html
Gemeinsam mit einer sogenannten Lizenzinhabererklärung ist diese dann förderfähig .
Mit der Lizenzinhabererklärung bestätigt der Trainer/Übungsleiter, dass die Lizenz bei keinem oder lediglich einem weiteren Verein eingereicht wird.
Wird zur Abrechnung mit dem Skiclub Aising-Pang e.V. nicht benötigt. Die DSV-Card kann nur privat verwendet werden.
ACHTUNG NEU ab 2022/2023
Lizenzierungsvorrausetzungen
Voraussetzung für den Lizenzerwerb/ die Lizenzverlängerung ist die erfolgreiche Absolvierung des E-Learning-Moduls „Schneesport schaut hin – Prävention sexualisierter Gewalt“ und die Unterzeichnung des DSV-Ehrenkodex. Die Unterzeichnung des DSV-Ehrenkodex und die damit verbundene Verpflichtung zur Einhaltung könnt Ihr direkt über das E-Learning-Modul abwickeln. Das Zertifikat und der DSV-Ehrenkodex werden anschließend beim DSV parallel im System hinterlegt, sodass Ihr diesen nicht noch einmal separat einschicken braucht.
Durch die Umstellung von BLSV- zu DOSB-Lizenz fallen nun auch bayerische Lizenzinhaber unter die DSV Ausbildungskonzeption. Diese beinhaltet unter anderem Regelungen zur Fortbildungspflicht.
Die Fortbildung hat in der von den Teilnehmern jeweils höchsten erlangten Lizenzstufe zu erfolgen. Die Fortbildungspflicht muss dabei mindestens jedes zweite Mal in der
Stammdisziplin erfolgen.
Wichtig:
Auch wenn die DOSB-Lizenz noch gültig ist, wird die Fortbildungspflicht nach Ablauf der DSV-Card berechnet. Das ist auch dann so, wenn keine DSV-Card beantragt wurde.
Reaktivierung einer abgelaufenen Lizenz:
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